Wer muss fasten?
Das Fasten im Ramadan ist eine Pflicht für jeden Muslim und jede Muslima, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Muslim sein
- Die Geschlechtsreife erreicht haben
- Bei gesundem Verstand sein
- Körperlich in der Lage sein zu fasten
Von der Fastenpflicht ausgenommen sind Personen, für die das Fasten eine unzumutbare Belastung oder gesundheitliche Gefahr darstellen würde. Dazu gehören beispielsweise:
- Kranke Menschen, deren Gesundheit durch das Fasten beeinträchtigt werden könnte
- Reisende während einer Reise
- Schwangere und stillende Frauen, wenn sie um ihre eigene Gesundheit oder die ihres Kindes besorgt sind
- Frauen während der Menstruation oder im Wochenbett
- Hochbetagte Menschen, die dauerhaft nicht mehr fasten können
Versäumte Fastentage müssen in vielen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Wer aufgrund einer dauerhaften Erkrankung oder hohen Alters nicht fasten kann, leistet stattdessen in der Regel eine Ersatzleistung (Fidya), indem Bedürftige gespeist werden.
Das Fasten ist eine der fünf Säulen des Islam und dient der spirituellen Reinigung, der Selbstdisziplin und der Annäherung an Allah.